Allgemeine Auftragsbedingungen der EDC-Business IT Consulting GmbH

1.Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen gelten, soweit nicht etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben ist für alle Verträge und Aufträge, die auf dem Gebiet der IT-Beratung und IT-Programmierung der EDC-Business IT-Consulting GmbH übertragen werden.

2. Allgemeines

(1) Gegenstand und Umfang des Auftrages werden durch Vereinbarung mit dem Auftraggeber festgelegt. Dieser hat die konkrete Aufgabenstellung, insbesondere das Ziel der Beratung, zu bezeichnen und der EDC-Business IT Consulting GmbH bekannt zu geben.

(2) Der Auftraggeber wird die Arbeit von EDC-Business
 IT-Consulting GmbH während der Projektdauer laufend unterstützen.

(3) Es ist Sache des Auftraggebers, sich in angemessenen Zeitabständen über die fortschreitenden Ergebnisse der Auftragsdurchführung zu unterrichten und notwendig werdende Zwischenentscheidungen jeweils rechtzeitig zu treffen.

(4) Ist der EDC-Business IT Consulting GmbH ein Auftrag auf Grund einer  Analyse erteilt worden, so darf die EDC-Business
IT-Consulting, davon ausgehen, dass die in der  Analyse dargestellten Sachverhalte zutreffen.

(5) EDC-Business IT Consulting GmbH ist nicht verpflichtet, ihr überlassenes Material auf  Vollständigkeit und Richtigkeit  zu prüfen, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

3. Abwerbung

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von EDC-Business
IT-Consulting GmbH gefährdet.  

Dies gilt insbesondere für Stellenangebote und für Angebote irgendwelche  Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

4. Einsatz von Subunternehmern

EDC-Business IT Consulting GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge qualifizierter  Subunternehmer zu bedienen.

5. Berichterstattung / Auskünfte

Erstellt  EDC-Business IT Consulting GmbH über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit einen schriftlichen  Bericht, so sind von ihr oder ihren Mitarbeitern gegebenen mündliche Erklärungen unverbindlich. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern der EDC-Business IT Consulting GmbH außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

6. Geistiges  Eigentum

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der EDC-Business IT Consulting GmbH gefertigte Unterlagen  nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

7. Fachlichen  Äußerungen

(1) Die Weitergabe fachlicher  Äußerungen der EDC-Business IT Consulting GmbH  (Berichte, Gutachtern und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der EDC-Business IT Consulting GmbH..

(2) Die Verwendung fachlicher Äußerungen der EDC-Business  IT Consulting  GmbH zu Werbezwecken ist unzulässig.

8. Beseitigung von Mängeln

(1) Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel.  Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann er auch Minderung oder, falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung ohne Interesse ist, Wandlung verlangen. Der Anspruch auf Ersatz von Kosten, die zur Herstellung der ordnungsgemäßen Leistung aufgewandt wurden, ist ausgeschlossen.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach §8 Absatz 1 Satz 1 verjähren sechs Monate, nachdem die EDC-Business IT Consulting GmbH die Leistung erbracht hat.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie zum Beispiel Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer fachlichen Äußerung enthalten sind, können jederzeit von der EDC-Business IT Consulting GmbH  berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der fachlichen  Äußerung von EDC-Business
IT-Consulting GmbH enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen EDC-Business IT Consulting GmbH, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen.

9. Haftungsumfang

(1) Der Umfang der Haftung der EDC-Business IT Consulting GmbH ist, soweit nicht gesetzlichen Sondervorschriften höhere oder niedrigere Summen festsetzen, auf  EUR 50.000,00 für den einzelnen Schadenfall beschränkt.  

(2) Als einzelner Schadenfall ist die Summe der Schadenersatz-ansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus ein und demselben Verstoß ergeben.

(3) Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtige von dem  Ereignis Kenntnis erlangt hat.

10. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der EDC-Business  IT-Consulting GmbH auch ohne ihre besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung  des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der EDC-Business IT- Consulting bekannt werden.

11. Schweigepflicht

(1) EDC-Business IT- Consulting GmbH ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder  dessen Geschäftsverbindungen handelt.

(2) EDC-Business IT-Consulting GmbH ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu bearbeiten und durch Dritte verarbeiten lassen.

12. Kündigung

(1) Soweit nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, gelten für die Kündigung des Vertrages die nachfolgenden Bestimmungen.

A) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund (gem. § 626 Absatz 2 BGB kann eine Kündigung aus wichtigem Grund innerhalb von zwei  Wochen ausgesprochen werden), so behält EDC-Business IT-Consulting  GmbH Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich ersparten Aufwendungen.
EDC-Business IT-Consulting GmbH braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was sie durch eine anderweitige Verwendung ihrer Mitarbeiter verdient  oder zu verdienen unterlassen hat.

B) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht aus vertragswidrigem Verhalten der EDC-Business IT-Consulting GmbH beruht, so hat die EDC-Business IT- Consulting  GmbH Anspruch auf einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.

C) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der aus vertragswidrigem Verhalten der EDC-Business IT- Consulting GmbH beruht, so entfällt der Anspruch aus dieser Teilvergütung, soweit die bisherigen Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung keinen Nutzen  haben.

D) Kündigt die EDC-Business IT- Consulting GmbH ohne wichtigen Grund, so hat die EDC-Business IT- Consulting GmbH Anspruch auf einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung, es sei denn, dass ihre bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Auftraggeber ohne Nutzen sind.

E) Kündigt  die EDC-Business IT-Consulting GmbH aus einem wichtigen Grund,  den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält EDC-Business IT-Consulting  GmbH Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich ersparten Aufwendungen.
Weitergehende Schadenersatzansprüche der EDC-Business IT-Consulting  GmbH bleiben unberührt.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von EDC-Business  IT-Consulting GmbH  angebotenen Leistung  in Verzug (z. Bsp. Verschiebung fest vereinbarter Termine) oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist EDC-Business  IT-Consulting GmbH  zur  fristlosen Kündigung des Auftrages berechtigt.

Unberührt bleibt der Anspruch der EDC-Business  IT-Consulting GmbH  auf  Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen  Aufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn EDC-Business  IT-Consulting GmbH  von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

14. Vergütung und Forderungsausgleich

EDC-Business  IT-Consulting GmbH  hat neben ihren Honorarforderung  Anspruch auf Vergütung ihrer Auslagen; die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
EDC-Business  IT-Consulting GmbH  kann angemessene Vorschüsse auf  die Vergütung und  den Auslagenersatz verlangen.
Die EDC-Business IT-Consulting GmbH kann die Erbringung ihrer  Dienstleistungen  von der vollen und pünktlichen Befriedigung ihrer Forderungen  abhängig machen.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) EDC-Business  IT-Consulting GmbH  bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.

(2) Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat EDC-Business IT-Consulting GmbH  auf  Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben.
Dies gilt nicht für Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.
EDC-Business IT-Consulting GmbH kann von allen Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften und Fotokopien zur Absicherung anfertigen und zurückbehalten.

16. Auftragsdurchführung

(1) Kann EDC-Business  IT-Consulting GmbH  einen zugesagten Termin nicht einhalten, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten und für die Behebung des Ausfalls zu sorgen.

(2) Nimmt der Auftraggeber ihm obliegende Handlungen nicht rechtzeitig vor, so verschieben sich auch zugesagte Fertigstellungstermine, wobei EDC-Business  IT-Consulting GmbH  dann berechtigt ist, andere Aufträge vorzuziehen und gemäß §13 zumindest eine Vergütung zu verlangen.
Entsprechendes  gilt, wenn der Auftraggeber den Auftrag nachträglich verändert.

17. Versand

Sämtliche Transporte von  Materialien und Unterlagen von dem Auftraggeber zur EDC-Business  IT-Consulting GmbH    und umgekehrt erfolgt auf  Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

18. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt  ausschließlich  das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Homburg v.d.H.